Kosten und Förderung der Beratung
Die Vor-Ort-Beratung ist eine relativ kleine Investition für Sie als Haus- eigentümer, die Sie vor Fehlentscheidungen bei Ihrer Sanierung und zu hohen Kosten bewahrt.
Mit den Empfehlungen für eine energetisch sinnvolle Sanierung...
schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus (auch die, von denen Sie sonst nicht erfahren hätten)
senken Sie Ihre Betriebskosten langfristig
suchen Sie am Markt gezielt nach günstigen Preisen für Ihre Sanierung (Sie wissen jetzt, worauf es ankommt)
Noch wird eine Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 250 Euro gefördert!
Als zugelassener Energieberater des BAFA stelle ich den Antrag auf Förderung. Unser Beratungsvertrag wird erst rechtsverbindlich, wenn der Zuschuss des BAFA genehmigt ist. Ansonsten haben Sie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Sie gehen kein Kostenrisiko ein.
Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA:
- Ihr Gebäude ist ein Wohngebäude
- Es hat eine Baugenehmigung vor dem 1.1.1984 (Neue Bundesländer: vor dem 1.1. 1989)
- Die Gebäudehülle wurde später nicht zu mehr als 50% verändert
- Sie als Gebäudeeigentümer sind:
... eine natürliche Person oder ... ein Agrarbetrieb oder ... ein rechtlich selbständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive der Wohnungswirtschaft ... eine juristische Person bzw. sonstige Einrichtung, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt
- Sie sind Wohnungseigentümer, möchten aber für das gesamte Gebäude eine Beratung nutzen.
Beratungshonorar
Das Beratungshonorar hängt ab von der Komplexität des Gebäudes und der Zahl der Wohneinheiten in Ihrem Gebäude. Für ein Ein- / Zweifamilienhaus liegt das Beratungshonorar i.d.R. zwischen 850 und 1.200 EUR (Brutto). Bei einem Mehrfamilienhaus sind pro Wohnung (ab der dritten) etwa 25 bis 75 Euro hinzuzurechnen.
Beispiel: Einfamilienhaus Baujahr 1967 im Landkreis Kulmbach - Finanzierung der energetischen Sanierung über die Sparkasse Kulmbach-Kronach:
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Beratungshonorar abzüglich Bundesförderung abzüglich Bargeldzuschuss der Sparkasse Ihr Anteil
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850,00 Euro 175,00 Euro 125,00 Euro 550,00 Euro
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Förderung Energieberatung
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzung wird der Zuschuss (175 EUR / 250 EUR) durch Ihren Energieberater beantragt und ist vom Rechnungsendbetrag abzuziehen.
Anmerkungen: Die angegebenen Beratungskosten sind unverbindlich.
Melden Sie sich hier für die Vor-Ort-Beratung an: Anmeldung
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