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Kosten und Förderung der Beratung

Die Vor-Ort-Beratung ist eine relativ kleine Investition für Sie als Haus- eigentümer, die Sie vor Fehlentscheidungen bei Ihrer Sanierung und zu hohen Kosten bewahrt.

Mit den Empfehlungen für eine energetisch sinnvolle Sanierung...

  • schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus (auch die, von denen Sie sonst nicht erfahren hätten)
  • senken Sie Ihre Betriebskosten langfristig
  • suchen Sie am Markt gezielt nach günstigen Preisen für Ihre Sanierung (Sie wissen jetzt, worauf es ankommt)

Noch wird eine Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 250 Euro gefördert!

Als zugelassener Energieberater des BAFA stelle ich den Antrag auf Förderung. Unser Beratungsvertrag wird erst rechtsverbindlich, wenn der Zuschuss des BAFA genehmigt ist. Ansonsten haben Sie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Sie gehen kein Kostenrisiko ein.

Voraussetzungen für die Förderung durch das BAFA:

  • Ihr Gebäude ist ein Wohngebäude
  • Es hat eine Baugenehmigung vor dem 1.1.1984 (Neue Bundesländer: vor dem 1.1. 1989)
  • Die Gebäudehülle wurde später nicht zu mehr als 50% verändert
  • Sie als Gebäudeeigentümer sind:
    ... eine natürliche Person oder
    ... ein Agrarbetrieb oder
    ... ein rechtlich selbständiges Unternehmen der
      gewerblichen Wirtschaft inklusive der Wohnungswirtschaft
    ... eine juristische Person bzw. sonstige Einrichtung, die
      gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt
  • Sie sind Wohnungseigentümer, möchten aber für das gesamte Gebäude eine Beratung nutzen.

Beratungshonorar

Das Beratungshonorar hängt ab von der Komplexität des Gebäudes und der Zahl der Wohneinheiten in Ihrem Gebäude.
Für ein Ein- / Zweifamilienhaus liegt das Beratungshonorar i.d.R. zwischen 850 und 1.200 EUR (Brutto). Bei einem Mehrfamilienhaus sind pro Wohnung (ab der dritten) etwa 25 bis 75 Euro hinzuzurechnen.

Beispiel: Einfamilienhaus Baujahr 1967 im Landkreis Kulmbach - Finanzierung der energetischen Sanierung über die Sparkasse Kulmbach-Kronach:

Beratungshonorar                   
abzüglich Bundesförderung             
abzüglich Bargeldzuschuss der Sparkasse
Ihr Anteil

850,00 Euro
175,00 Euro
125,00 Euro
550,00 Euro

   


Förderung Energieberatung

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzung wird der Zuschuss (175 EUR / 250 EUR) durch Ihren Energieberater beantragt und ist vom Rechnungsendbetrag abzuziehen.

Anmerkungen:
Die angegebenen Beratungskosten sind unverbindlich.

Melden Sie sich hier für die Vor-Ort-Beratung an:
Anmeldung

Imtressum Uwe Garz, Cottenau 14 in 95339 Wirsberg Telefon 09227 9409624 Telefax 09227 9409625 E-mail Uwe@Garz.de

Mehr als neun Jahre Erfahrung in der Energieberatung von Hauseigentümern. Die Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA) gefördert.
Akkreditierung der Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW) vorhanden.
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